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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1. Rechte und Pflichten des Kunden
2. Rechte und Pflichten von AWARDIC
3. Software Entwicklungsaufträge
4. Preise
5. Preisanpassungen
6. Gewährleistung und Haftung
7. Dauer der Dienstleistung
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Dienstleistungsbedingungen gelten, soweit
sie von der AWARDIC GmbH, Rapperswil SG (AWARDIC) in einer Offerte
für anwendbar erklärt werden, beziehungsweise soweit der
Kunde und AWARDIC in einem Dienstleistungsverhältnis stehen.
Zusatz für mailmarkt.ch-Kunden
a) Rechte und Pflichten des Kunden
» Bei der Aktivierung der Domain sowie beim Wechsel des
Providers bestätigt der Kunde die Änderungen bei der Registrierungsstelle
(für .ch Domains Switch) oder teilt der AWARDIC die nötigen
Daten mit.
» Bei Providerwechsel ist der Kunde selber für die Kündigung
beim momentanen Provider zuständig. Bitte beachten Sie die
entsprechenden Kündigungsfristen.
» Der Domaininhaber hat Anspruch auf die Bekanntgabe der Anzahl
aktiven E-Mailadressen seiner Domain, jedoch nicht auf die einzelnen
Namen sowie Adressen.
b)
Technische Angaben
» Eine
Mailbox verfügt über einen Speicherplatz von bis zu 30
MB, weitere Optionen sind gegen eine entsprechende Gebühr möglich.
» Webmail
(www.mylogin.ch) sowie pop-Account sind im Preis inbegriffen.
» Eine
Erstvirenprüfung findet auf dem Server statt, was jedoch keine
Garantie darstellt. Jeder Benutzer ist für den Unterhalt seiner
persönlichen Mailbox selber verantwortlich und sollte die E-Mails
beim Herunterladen auf den Computer einer zusätzlichen gründlichen
Virenüberprüfung unterziehen.
» Werbemails,
welche von diversen Anbietern gesendet werden (SPAM), sind durch
uns soweit möglich im Betreff mit ***Werbemail*** gekennzeichnet.
Dadurch können die E-Mails in den gängigen Programmen
gefiltert werden.
c)
Konditionen
» Der
Domaininhaber entscheidet selbst über den gewünschten
Preis einer
E-Mailadresse. Die AWARDIC hat Anspruch auf die Hälfte des
Betrages, mind. jedoch 30 CHF pro Jahr.
» Auf
den vom Domaininhaber verlangten Betrag pro E-Mailadresse fällt
die MWST an, welche bei der Auszahlung abgezogen wird.
» Um
den Kunden von mailmarkt.ch die bezahlten Leistungen vollumfänglich
zu gewährleisten, beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr.
» Die
AWARDIC verpflichtet sich dem Kunden gegenüber, die Beiträge
termingerecht zu vergüten, sofern der E-Mailinhaber die gestellte
Rechnung bezahlt hat.
» Wenn
ein E-Mailinhaber die Rechnung nicht begleicht, besitzt die AWARDIC
das Recht, die E-Mailadresse zu löschen und den Vertrag aufzulösen.
» Aus
technischen Gründen können allfällige Hosting-Gebühren
nicht mit den Einnahmen durch die E-Mailadressen verrechnet werden.
1.
Rechte und Pflichten des Kunden
» Die
Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während
24 Stunden an 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. Anderslautende
Vereinbarungen sowie Beeinträchtigungen der Dienstleistungen
wegen Störungen oder Unterhalt bleiben vorbehalten.
» Nimmt
der Kunde mittels der AWARDIC-Dienstleistung auch Dienstleistungen
Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der
Nutzungsbestimmung dieser Dienstleistungen selber verantwortlich
und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde
ist insbesondere verpflichtet, mit Dritten über die Benutzung
von deren Dienstleistungen direkt abzurechnen.
» Jede
Verwendung und das Zugänglichmachen der AWARDIC-Dienstleistung
an Dritte ist dem Kunde untersagt. Der Kunde ist auch dafür
verantwortlich, dass anderen Personen die Benutzeridentifikation
und das Passwort nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen
darüber nicht zugänglich sind.
» Der Kunde verpflichtet sich, diese Dienstleistungen nicht
für das Abrufen von Informationen mit widerrechtlichen, unsittlichem,
obszönem oder ähnlichem Inhalt zu missbrauchen. Stellt
die AWARDIC ein Fehlverhalten fest, so ist die AWARDIC berechtigt,
den Anschluss unverzüglich und ohne vorhergehende Ankündigung
an den Kunden zu sperren.
» Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über diese Dienstleistungen
auch Informationen zugänglich sind, die nur für erwachsene
Personen bestimmt sind. Wenn der Kunde weniger als 18 Jahre alt
ist, ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
» Der Kunde verpflichtet sich, die AWARDIC sofort über
ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit
von Dienstleistungen oder Anlagen zu orientieren. Dazu gehört
ebenfalls die unverzügliche Meldung von rechts- oder vertragswidriger
Verwendung der Dienstleistung durch die Mitarbeiter des Kunden oder
von ihm beigezogene Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte
(z.B. "Hacker").
» Der Kunde verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten
Daten- und Informationsaustausch geltenden gesetzlichen Bestimmungen
(z.B. des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes)
einzuhalten.
» Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die ihm aus diesem Dienstleistungsverhältnis
erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten.
» Bei missbräuchlicher Verwendung durch den Kunden kann
die AWARDIC die Dienstleistung unverzüglich unterbrechen und
allenfalls einstellen. Bereits bezahlte Gebühren entfallen
zu Gunsten der AWARDIC.
» Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass die AWARDIC
Informationen über ihn, namentlich Daten über den Netzanschluss,
Kontaktpersonen des Kunden usw. an Dritte weitergeben darf, soweit
dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.
» Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sich in seinem
Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die
Nutzung der AWARDIC-Dienstleistung eingesetzt sind sowie die hierzu
eingesetzten oder via AWARDIC-Dienstleistung erreichbaren Daten
inkl. Programme vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation zu schützen.
Ebenso verpflichtet sich der Kunde, alle vorsorglichen Massnahmen
zu treffen, damit auf den Geräten und Systemen, welche für
die Nutzung der Dienstleistungen eingesetzt werden, kein Viren vorhanden
sind.
» Die AWARDIC haftet nicht für Schäden, die durch
den Gebrauch von AWARDIC-Diensten oder aus Fehlern in diesen entstehen.
» Der Kunde gewährt der AWARDIC alle nötige Unterstützung,
damit diese ihre Leistungen erbringen kann.
» Dem Kunde steht das Recht auf Kündigung zu, sofern
er der AWARDIC über eine Störung schriftlich informiert
und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat und
sofern die AWARDIC die gemeldete Störung nicht fristgerecht
beheben konnte. Angekündigte Unterbrechungen, insbesondere
infolge von Wartungsarbeiten des Netzbetreibers, gelten nicht als
Störungen.
2.
Rechte und Pflichten von AWARDIC
» Die
AWARDIC erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der
ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen Ressourcen und
gemäss dem aktuellen Stand der Technik.
» Die
AWARDIC verpflichtet sich, die Massnahmen zur Behebung von Störungen
und mangelhaften Dienstleistungen innerhalb der üblichen Arbeitszeiten
durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage,
Montag-Freitag, 0800-1700 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen
und kantonalen Feiertage sowie die Zeit vom 24. Dezember bis 2.
Januar.
» Die
AWARDIC behält sich vor, bei betriebsnotwendigen Messungen
oder Netzumbauten die Dienstleistungen zeitweilig ohne Rückerstattung
zu unterbrechen. Nach Möglichkeit wird der Kunde vorgängig
über die Beeinträchtigung des Betriebes unterrichtet.
» Die
AWARDIC unterstützt den Kunden bei der Herstellung eines stabilen
Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen.
» Das
Eingrenzen von Störungen durch das AWARDIC-Personal geht zu
Lasten des Kunden, sofern der Aufwand über das übliche
Mass hinaus in Anspruch genommen wird, wenn er diese Untersuchung
verlangt und deren Ursachen auf Mängel oder Handhabungsfehler
an den Ausrüstungen des Kunden zurückzuführen sind.
» Die
in Erfüllung dieses Vertrages geschaffenen Arbeitsresultate
wie Pläne, Konzepte, Analysen, Programme und deren Dokumentation
gehören der AWARDIC und dem Kunden. Die AWARDIC ist durch die
Erbringung dieser Leistungen nicht gehindert, gleiche oder ähnliche
Lieferungen und Leistungen für andere Kunden zu erbringen.
» Die
AWARDIC bestimmt das Personal zum Erbringen der vereinbarten Leistungen
und ist berechtigt, Personen auszutauschen, sofern die vereinbarten
Leistungen erfüllt werden. Die AWARDIC ist berechtigt, den
technischen Support und andere Dienstleistungen an Dritte im Subunternehmer-Verhältnis
zu vergeben.
3.
Software Entwicklungsaufträge
»
Offerten besitzen, falls auf der Offerte nicht anderes vermerkt,
eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Offertdatum. Mit der Offerte
wird von der AWARDIC ein detailliertes Pflichtenheft mit dem Leistungsumfang
der zu entwickelnden Programme geliefert. Eine Bestellung bzw. Auftragserteilung
hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen und muss zwei rechtsgültige
Unterschriften besitzen. Das mit der Offerte gelieferte Pflichtenheft
ist mit der Bestellung zusammen an die AWARDIC zu senden und muss
ebenfalls zwei rechtsgültige Unterschriften besitzen.
» Die
AWARDIC tut alles was möglich ist, um die auf der Offerte vereinbarte
Lieferfrist einzuhalten. Sollte es in Einzelfällen trotzdem
zu Verzögerungen kommen, hat der Kunde keinen Anspruch auf
Entschädigung. Falls die Lieferung mehr als 3 Monate im Verzug
ist, hat der Kunde das Recht, die Bestellung kostenlos zu annullieren.
» Der
Kunde hat kein Anrecht auf den Quellcode der entwickelten Programme.
Eine Quellcodeauslieferung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch
und wird individuell zusätzlich zum Auftrag verrechnet.
» Nach
erfolgter Lieferung hat der Kunde 1 Monat Zeit die Software auf
ihre Funktionalität gemäss Pflichtenheft zu testen. Während
dieser Zeit gefundene Abweichungen vom Pflichtenheft werden von
der AWARDIC kostenlos bereinigt. Nach dieser Testperiode verpflichtet
sich der Kunde das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Mit dem Unterzeichnen
des Abnahmeprotokolls bestätigt der Kunde die Erfüllung
des Auftrages, welcher somit als abgeschlossen gilt.
4.
Preise
» Die
vereinbarten Preise sind abhängig von den vereinbarten Leistungsmerkmalen
und von den in Anspruch genommenen AWARDIC-Dienstleistungen.
» Sollte
die der Netzbetreiber die Tarife für Mietleitungen anpassen,
so ist die AWARDIC berechtigt, entsprechende Preisanpassungen ebenfalls
sofort vorzunehmen.
» Werden
die vereinbarten Leistungsmerkmale auf Wunsch des Kunden verändert,
so werden ab dem Zeitpunkt der erfolgten Anpassung die veränderten
Preise verrechnet.
» Sollte
sich die Mehrwertsteuer erhöhen oder sollten weitere indirekte
Steuern oder Gebühren in Zusammenhang mit den AWARDIC-Dienstleistungen
erhoben werden, gehen diese zu Lasten des Kunden und berechtigen
ihn nicht zur Kündigung.
5. Preisanpassungen
»
Die Preise werden jährlich, unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 2 Monaten, der Kostenentwicklung angepasst. Als Basis gilt der Stand bei der Vertrags-Unterzeichnung.
» Sollte die der Netzbetreiber die Tarife für Mietleitungen anpassen, so ist die AWARDIC berechtigt, entsprechende Preisanpassungen ebenfalls sofort vorzunehmen.
» Werden die vereinbarten Leistungsmerkmale auf Wunsch des Kunden verändert, so werden ab dem Zeitpunkt der erfolgten Anpassung die veränderten Preise verrechnet.
» Sollte sich die Mehrwertsteuer erhöhen oder sollten weitere indirekte Steuern oder Gebühren in Zusammenhang mit den AWARDIC-Dienstleistungen erhoben werden, gehen diese zu Lasten des Kunden und berechtigen ihn nicht zur Kündigung.
6.
Gewährleistung und Haftung
» Der
Kunde kann für alle Schäden, welche der AWARDIC oder Dritten
durch die Benützung der AWARDIC-Dienstleistungen entstehen,
haftbar gemacht werden.
» Im
Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Kunden, seine
Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie
durch Dritte, welche ohne Autorisierung von AWARDIC über die
Anlagen des Kunden zu den AWARDIC-Dienstleistungen Zugang genommen
haben, kann die AWARDIC die Konnektivität zum Kunden ohne Ankündigung
sofort unterbrechen.
» Die
AWARDIC bemüht sich um einwandfreie Qualität der angebotenen
Dienstleistungen. Die AWARDIC übernimmt jedoch keine Haftung
für Ausfälle oder Störungen der Dienstleistungen.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die AWARDIC jede Haftung
für direkte und indirekte Schäden für sich selbst
als auch für die von der AWARDIC zur Vertragserfüllung
eingesetzten Personen aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden,
wie die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie für die
Haftung von Verlust von Daten oder Ansprüche Dritter.
» Für
Umstände, die von der der Netzbetreiber verantwortet werden,
kann die AWARDIC ebenfalls nicht haftbar gemacht werden. Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Netzbetreiber sind durch den Kunden direkt einzufordern.
7.
Dauer der Dienstleistungen
» Die
Dienstleistungen laufen fest über die Mindestdauer von minimal
3 Monate, sofern nichts anderes abgemacht wurde. Anschliessend verlängert
sich der Dienstleistungsvertrag für unbestimmte Zeit. Eine
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 2
Monaten, jeweils auf ein Monatsende.
8.
Anwendbares Recht und Gerichtstand
» Das
Rechtsverhältnis unterliegt dem materiellen Schweizerischen
Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rapperswil SG.
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